Rechtliche Grundlagen
Der Unternehmer hat die gesetzlich festgelegte Verantwortung, für sichere und gesunde Arbeitsplätze zu sorgen, Gefährdungen im Betriebsablauf frühzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen zu ergreifen.
Geregelt ist dies im Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Bildschirmarbeitsplatzrichtlinien
- Biostoffverordnung
- Mutterschutz
- Jugendarbeitsschutz
Im Arbeitssicherheitsgesetz hat der Gesetzgeber die Unternehmen verpflichtet
- einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als fachkundige Berater zu bestellen
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen
- Organisation der Ersten Hilfe aufzubauen